Infoschreiben zur Handynutzung - August Ruf Bildungszentrum

Infoschreiben zur Handynutzung

Liebe Eltern der Klassen 5 bis 10, Liebe Schülerinnen und Schüler,

im Laufes des Schuljahres haben Auseinandersetzungen in Messenger- und Social-Media-Gruppen das Miteinander und den Unterricht in mehreren Klassen unserer Sekundarstufe spürbar belastet. Obwohl diese Kommunikation in den meisten Fällen außerhalb der Unterrichtszeiten stattfindet, wirken sich diese Konflikte unmittelbar auf den Schulalltag aus. Wir bitten Sie daher um Ihre Unterstützung.

2. Nutzung von Messenger-Diensten und sozialen Netzwerken

    Bitte beachten Sie die Altersvorgaben der Anbieter (z. B. WhatsApp ab 16 Jahren in der EU). In klassen- oder stufeninternen Gruppen gibt es in der Regel keine Moderation durch eine erwachsene Person.

    2. Aufsichtspflicht und elterliche Verantwortung

    Eltern sind verpflichtet, die Mediennutzung Minderjähriger zu begleiten. Wir bitten Sie daher eindringlich

    • die Nutzung regelmäßig zu prüfen,

    • klare Zeiten zu vereinbaren (besonders abends/nachts),

    • über respektvolle Kommunikation zu sprechen,

    • die Teilnahme in Chatgruppen kritisch abzuwägen.

    3. Strafrechtliche Relevanz

     Beleidigungen (§185 StGB) und Bedrohungen (§241 StGB) sind strafbar – auch online. Neben strafrechtlichen Folgen können zivilrechtliche Ansprüche und Fragen der Aufsichtspflicht bestehen. Unabhängig von rechtlichen Konsequenzen ist es unser gemeinsames Ziel, die Schüler*innen für die Tragweite ihres Handelns zu sensibilisieren und sie zu einem respektvollen und verantwortungsbewussten Umgang miteinander anzuleiten. Auch wenn die schulische Zuständigkeit dort endet, wo der private Bereich beginnt, sind wir auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen angewiesen, um ein störungsfreies Lernen zu gewährleisten. Nur durch ein gemeinsames, konsequentes und besonnenes Vorgehen können wir die Kinder und Jugendlichen dabei unterstützen, soziale Medien reflektiert und verantwortungsvoll zu nutzen.

    4. Neuerung der Handyregel (gilt für alle Klassen 5–10)

    Zur weiteren Unterstützung eines konzentrierten und störungsarmen Unterrichts gilt nach den Osterferien folgende Regelung:

    • In allen Räumen stehen Handygaragen bereit.

    • Die Schüler*innen legen zu Unterrichtsbeginn ihr Handy in die Handygarage und nehmen es am Ende des Unterrichtstages wieder heraus.

    • Sollte ein Schüler oder eine Schülerin das Smartphone unerlaubt verwenden, muss das Gerät – wie bisher – in der Handygarage im Lehrerzimmer hinterlegt werden. Der Grund der Nutzung des Smartphones spielt keine Rolle und wird nicht diskutiert.

    • Neu: Die Herausgabe eines im Lehrerzimmer hinterlegten Smartphones erfolgt aus-schließlich nach Unterrichtsende an die Erziehungsberechtigten. Sollten sich die Verstöße wiederholen behalten wir uns vor, Maßnahmen nach §90 Schulgesetz auszusprechen.

    Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und bitten Sie, das Thema zeitnah in Ihrer Familie zu besprechen. Für Rückfragen oder Gesprächsbedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

    Wir wünschen Ihnen ein frohes Osterfest.

    Viele Grüße

    Bernhard Hartung und Torben Larocque