Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Einschulungsverfahren

Wer wird eingeschult?

a) Schulpflicht
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben.
 
b) Stichtagsflexibilisierung
Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli des laufenden Jahres bis zum 30.Juni des darauffolgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können von ihren Eltern – ohne bürokratische Hürden – zur Schule angemeldet werden und erhalten dann den Status eines schulpflichtigen Kindes.
 
Voraussetzung für eine Einschulung ist in beiden Fällen die Schulfähigkeit des Kindes, die von der Schulleitung im Rahmen des Einschulungsverfahrens festgestellt wird. Ansonsten wird das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt.
 
Bei der Entscheidung über die Schulfähigkeit stützt sich die Schulleitung auf:

  • die Beobachtungen der Kooperationslehrerinnen Frau Rees und Frau Kern,
  • die Beobachtungen der Erzieherinnen in Kindergarten,
  • die Ergebnisse des Beobachtungsnachmittags,
  • die Aussagen der Eltern,
  • im Einzelfall zusätzlich durchgeführte Tests.

Das Einschulungsverfahren

a) Anmeldung bei der Schulleitung
Februar / März

  • Einladung der Schule mit persönlichem Termin
  • Termintausch ist über unser Sekretariat möglich
  • Anwesenheit des Kindes und eines Sorgeberechtigten ist verpflichtend

b) Schulreifetest

Evtl. notwendige Tests werden durchgeführt.
Wichtig: Test heißt nicht zwingend, dass ein Kind nicht eingeschult wird !

c) Zurückstellung vom Schulbesuch

Voraussetzung ist das Vorliegen deutlich erkennbarer Entwicklungsverzögerungen (körperlich, geistig, motivational, sozial), die durch schulische Fördermaßnahmen nicht ausgeglichen werden können
und
absehbar in einem Jahr aufgeholt werden können.
Zurückgestellte Kinder können die Grundschulförderklasse in Altdorf besuchen. Eine Aufnahme hängt allerdings von den Kapazitäten ab.